Von einem marktkonformen Geschäft kann unter diesen Umständen keineswegs gesprochen werden, was die voranstehenden Erwägungen in ihrer Richtigkeit bestätigt. Andererseits lässt die zitierte Passage erkennen, dass der aus dem Verkauf der Liegenschaft an die S. AG erzielte Erlös dazu dienen sollte, die von F. zu günstigen Konditionen übernommene Darlehensforderung im vollen Betrag an diesen zurückzuführen.