F. übernahm die Gesamtforderung von Fr. 1'130'000.00 per Saldo aller Ansprüche zu einem Betrag von Fr. 300'000.00. Dass ein Zusammenhang zwischen der übernommenen Darlehensforderung und der Beteiligung der Q. AG an den streitgegenständlichen Liegenschaftsgeschäften besteht, brachte F. anlässlich der Verhandlung am 30. November 2021 unmissverständlich zum Ausdruck: […] Und nachdem ich das Darlehen gegenüber Herrn J. übernommen habe, war naheliegend, dass eine Chance bestehen würde, das Darlehen wieder reinzuholen sowie einen Gewinn zu machen, wenn ich die Liegenschaft der A. günstig übernehmen könnte […] (Protokoll A. AG, S. 19 unten f.).