Eigennutzer damit einverstanden erklären würde, einen Abzug für "Kompromisse beim Grundriss" zu akzeptieren. Es erscheint auch wenig wahrscheinlich, dass ein Eigennutzer den Erwerb einer Liegenschaft in Aussicht nehmen würde, die seinen Bedürfnissen dermassen nicht gerecht - 20 - wird, dass er vom Veräusserer eine Preisreduktion von 40 % verlangen müsste, wobei dieser, wie erwähnt, seine Zustimmung dazu kaum geben würde. Es rechtfertigt sich somit, vom Abzug von Fr. 2'537'000.00 zu abstrahieren, womit gemäss dem Gutachten der R. AG im Falle eines Verkaufs an einen Eigennutzer ein "Kaufpreis" bzw. Marktwert von Fr. 6'342'000.00 resultiert.