Zu beachten ist allerdings, dass in diesem Betrag ein substanzieller, aber nicht weiter begründeter "Abzug für Kompromisse aus Grundriss (40%)" von Fr. 2'537'000.00 berücksichtigt sowie Fr. 2'775'000.00 für "Altersentwertung 37.5 % nach 30 Jahren" abgezogen wurden (Gutachten R. AG, S. 7). Während eine gewisse Reduktion für die Altersentwertung durchaus vertretbar erscheint, widerspricht es jeglicher Lebenserfahrung, dass sich die veräussernde Partei – ausser vielleicht in einer hier nicht vorliegenden Situation eines Notverkaufs – bei einem Verkauf einer derart gut gelegenen und verkehrstechnisch ideal angeschlossenen Liegenschaft an einen