Zudem wurde auch hier der vom Ertragswert zum Abzug gebrachte Sanierungsbedarf ("aufgelaufene Rückstellungen von 20 Jahren seit letzter Renovation/Fertigstellung des Gebäudes") von Fr. 816'560.00 lediglich formelhaft ermittelt. Dieser Betrag weicht denn auch massgeblich vom Betrag ab, den die R. AG im Verkaufszeitpunkt als Ausgaben für "notwendige grosszyklische Investitionen" auf Fr. 300'000.00 festsetzte.