Dass diese Mietzinse keine überzeugende Grundlage zur Ermittlung des Ertragswertes darstellen, wurde bereits erläutert, zumal im Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens definitiv klar gewesen sein musste, dass die M. AG effektiv länger als Mieterin in der Liegenschaft geblieben ist. Werden stattdessen die von der M. AG tatsächlich bezahlten Mieten in die Berechnung der U. AG eingesetzt (Total von Fr. 291'000.00 p.a.), resultiert – vor Berücksichtigung eines allfälligen Renovationsbedarfs – ein Marktwert von Fr. 4'013'793.10 (Fr. 291'000.00/0.0725).