Preis ja sagen werde). Dies erscheint nicht geradezu als ausgeschlossen, da die R. AG bzw. die dort involvierten Personen dem Verwaltungsrat der Beschwerdeführerin offenbar bekannt waren (Aussagen E. im Protokoll A. AG vom 30. November 2021, S. 33). Diese Frage muss vorliegend nicht beantwortet werden. Werden den Berechnungen der R. AG nun aber nicht die reduzierten, sondern die von der M. AG bezahlten und als marktüblich zu erachtenden Mietzinse zugrunde gelegt, resultiert ein Marktwert von Fr. 3'880'000.00 (Fr. 291'000.00/0.075).