Daraus ist insgesamt zu schliessen, dass nicht die im Gutachten der R. AG verwendeten, sondern die von der M. AG bezahlten Mietzinse von total Fr. 291'000.00 p.a. den marktgerechten Mieten entsprochen haben, wobei deren Erzielung im Bewertungszeitpunkt aufgrund des sich erwartungsgemäss noch länger hinauszögernden Auszugs der M. AG als gesichert erachtet werden musste.