langer Hand geplant werden und nicht von plötzlichen Änderungen geprägt sind, musste auch 2013 – d.h. rund drei Jahre vor dem effektiven Auszug – bereits klar oder zumindest mit erheblicher Wahrscheinlichkeit absehbar sein, dass sich der Auszug der M. AG weiter hinauszögern wird und folglich auch noch eine gewisse Zeit länger mit den bisherigen Mietzinsen gerechnet werden kann. Hinzu kommt, dass auch die im Gutachten der V. AG als marktübliche Mieten angenommenen Werte deutlich von jenen, die im Gutachten der R. AG verwendet wurden, abweichen und sich stattdessen in der Grössenordnung der von der M. AG bezahlten Mieten ansiedeln (und diese z.T. gar überschreiten):