Dazu kam es offenbar erst im Jahr 2016 (vgl. Wechsel der Domiziladresse per 28. Januar 2016 gemäss Handelsregisterauszug; Medienmitteilung vom 13. Mai 2016 auf www.xyz..ch mit dem Titel "M. AG hat Hauptsitz und Verkaufsniederlassung in X. eingeweiht" sowie Aussagen I. im Protokoll A. AG vom 30. November 2021, S. 8 und Aussagen F. im Protokoll vom 30. November 2021, S. 15). Da es sich bei Baubewilligungsverfahren, der Erstellung von grossflächigen Gewerbeliegenschaften und den damit verbundenen Umzügen von ganzen Betrieben naturgemäss nicht um kurzfristige Prozesse, sondern um Verfahren bzw. Abläufe handelt, die von - 17 -