Demgegenüber sei es dem KStA nicht gelungen, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Liegenschaft in X. effektiv einen über dem Verkaufspreis von Fr. 2'700'000.00 liegenden Marktwert aufgewiesen habe. Was die Auseinandersetzung der Vorinstanz mit den Liegenschaftsgutachten anbelange, sei festzuhalten, dass die diesbezüglichen Ausführungen widersprüchlich seien und mehr Fragen offenliessen, als sie beantworteten.