Zudem sei aus dem Verkauf ein Gewinn von Fr. 200'000.00 erzielt worden, zuzüglich des während der Haltedauer erzielten Mietertrags von Fr. 500'000.00. Dass der von der Q. AG bezahlte Verkaufspreis angemessen gewesen sei, werde sodann durch die im November 2016 bei der V. AG und der U. AG eingeholten Liegenschaftsgutachten bestätigt. Demgegenüber sei es dem KStA nicht gelungen, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Liegenschaft in X. effektiv einen über dem Verkaufspreis von Fr. 2'700'000.00 liegenden Marktwert aufgewiesen habe.