Erw. 4a). Vorbehältlich einer besonderen gesetzlichen Grundlage besteht hinsichtlich solcher Schriftstücke kein Akteneinsichtsrecht (Urteil des Bundesgerichts 2C_692/2021 vom, Erw. 2.2.4). Die Beschwerdeführerin verfügte folglich zu keinem Zeitpunkt über einen Anspruch auf Einsicht in diese handschriftliche Notiz. Dementsprechend entbehrt auch die von ihr geltend gemachte Verletzung ihres "Auskunftsanspruchs" durch die Vorinstanz von vornherein einer Grundlage (ebenso wie die haltlose Verdächtigung, es existiere beim KStA ein "Schattendosssier").