205 vorlägen. Dadurch habe die Vorinstanz ihren Anspruch verletzt, zu erfahren, ob das KStA tatsächlich ein doppeltes Dossier führe und deshalb die Aktennotiz nachträglich habe zustellen können oder ob die Vorinstanz beim Kopieren der Akten diesen Zettel entfernt habe. Beim betreffenden Notizzettel handelt es sich um ein internes Aktenstück (vgl. zur Definition von verwaltungsinternen Akten: BGE 125 II 474, - 10 -