4. 4.1. Das Verwaltungsgericht führte am 30. November 2021 eine Beweisverhandlung durch. Befragt wurden neben I. als Geschäftsführer der S. AG auch F. und E. in ihrer Rolle als Verwaltungsräte der Beschwerdeführerin. Aus terminlichen Gründen führte der Instruktionsrichter zwecks Befragung von J. (Inhaber, Geschäftsführer und einziger Verwaltungsrat der Q. AG) am 14. Dezember 2021 eine zweite Beweisverhandlung durch.