In der Folge kam es zu einer umfangreichen Korrespondenz zwischen dem KStA JP, und dem damaligen Rechtsvertreter der Schwestergesellschaften O. AG und A. AG. Insbesondere fand am 11. Oktober 2016 eine Besprechung betreffend die im Veranlagungsentwurf vom 6. Juni 2016 angekündigten Veranlagungen statt. Im Zentrum stand der Disput um den Marktwert der veräusserten Liegenschaft, weshalb sich die A. AG veranlasst sah, zwei weitere Liegenschaftsschätzungen in Auftrag zu geben: