B. 1. Das Kantonale Steueramt (KStA), Sektion juristische Personen (JP), führte bei der A. AG und der O. AG am 5. und 6. April 2016 eine Revision betreffend die Steuerperioden 2012, 2013 und 2014 durch und erstellte in der Folge einen vom 6. Juni 2016 datierten Veranlagungsentwurf, in welchem sie bei der A. AG betreffend die Steuerperioden 2012 und 2013 folgende Aufrechnungen vornahm: - Immobilienertrag 2013: Aufrechnung von Fr. 1'600'000.00 bei gleichzeitiger Steuergutschrift in Form einer 20 %-igen Minusreserve in Höhe von Fr. 320'000.00 - Sponsoring 2012: Aufrechnung von Fr. 25'000.00 - Privatanteil Auto: Fr. 1'800.00 für 2012 und Fr. 3'600.00 für 2013