Diesen verwendete die Q. AG unter anderem für die Rückführung einer faktisch zugunsten von F. bestehenden, in der Buchhaltung der Q. AG aber als "Darlehen T. AG" geführten Darlehensforderung im Betrag von Fr. 1'130'000.00 (vgl. Erw. 4.6 im Parallelverfahren WBE.2021.75). Entsprechend buchte die Q. AG die Position "Darlehen T. AG" von Fr. 1'130'000.00 in der Jahresrechnung 2013 aus.