2.5. Mit Kaufvertrag vom 20. Dezember 2013 (Nutzen- und Schadenantritt per 1. Januar 2014) veräusserte die Q. AG die Liegenschaft in X. schliesslich für Fr. 4'300'000.00 an die S. AG. Der Grundbucheintrag erfolgte noch am gleichen Tag, wobei als Beginn von Nutzen und Schaden der 1. Januar 2014 vereinbart wurde. In der Erfolgsrechnung 2013 der Q. AG wurde ein aus diesem Geschäft resultierender ausserordentlicher Ertrag von Fr. 1'738'536.48 verbucht. Diesen verwendete die Q. AG unter anderem für die Rückführung einer faktisch zugunsten von F. bestehenden, in der Buchhaltung der Q. AG aber als "Darlehen T. AG" geführten Darlehensforderung im Betrag von Fr. 1'130'000.00 (vgl. Erw.