11, X." abgehalten. Die Generalversammlung traf den Beschluss, das von F. im Auftrag der Q. AG auf Fr. 2'700'000.00 erhöhte Angebot anzunehmen und die Liegenschaft in X. zu diesem Preis an die Q. AG zu veräussern. Der betreffende Vertrag, der den Übergang von Nutzen und Schaden auf die Q. AG per 1. September 2013 vorsah, wurde am 8. August 2013 öffentlich beurkundet und infolge eines Rechnungsfehlers bei der Mehrwertsteuer am 8. Oktober 2013 um einen Nachtrag ergänzt. Am 28. August 2013 gab die S.-Bank.