2.2. Am 14. Januar 2013 fand bei der A. AG eine Verwaltungsratssitzung statt, anlässlich welcher über eine Offerte der P. AG (umfirmiert per 16. April 2013 in Q. AG; nachfolgend einheitlich mit Q. AG bezeichnet) für die Liegenschaft in X. beraten wurde. Gemäss entsprechendem Protokoll vom 14. Januar 2013 (verfasst vom Verwaltungsratspräsidenten E.) habe die Q. AG für das Grundstück an der AA-Strasse 11 einen Betrag von Fr. 2'500'000.00 offeriert. Da F. als Sanierungsgläubiger der Q. AG an diesem Kauf ein Eigeninteresse habe, trete er in den Ausstand und entscheide E. alleine. Sodann wurde folgender Beschluss gefasst: