Im für das vorliegende Verfahren relevanten Zeitpunkt bestand das Aktionariat der A. AG aus B. (39 %), C. (22 %) und D. (39 %). Dieselben Aktionäre halten auch die Beteiligungsrechte an der O. AG (vgl. Verwaltungsgerichtsverfahren WBE.2021.75). Einsitz in den Verwaltungsrat der A. AG haben seit dem 15. Februar 2000 E. (Präsident) und F.. Bei der O. AG besteht der Verwaltungsrat seit dem 8. Februar 2008 aus G. (Präsident) und C.. F. und E. agieren bei der O. AG als faktische Geschäftsführer.