1. In Gutheissung der Beschwerde wird der vorinstanzliche Einspracheentscheid vom 3. Februar 2021 aufgehoben. Das MIKA wird angewiesen, dem SEM die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligungen des Beschwerdeführers 1 und der Beschwerdeführerin 2 mit dem Antrag auf Zustimmung zu unterbreiten. Der vorliegende Entscheid ist dem Antrag beizulegen. 2. Der Beschwerdeführer 1 und die Beschwerdeführerin 2 werden unter Androhung des Widerrufs der Aufenthaltsbewilligung und der Wegweisung aus der Schweiz verwarnt.