Weiter ist davon auszugehen, dass sich die beiden älteren Kinder in der Schweiz bereits einen eigenen Freundeskreis aufgebaut haben. Ihre Heimat haben sie nach Aktenlage nie besucht, weshalb ihnen die dortigen Lebensverhältnisse wohl nur über Erzählungen ihrer Eltern oder weiterer Verwandter vertraut sein dürften. Sodann leben in der Schweiz weitere Bezugspersonen der Kinder, unter anderem die Grossmutter väterlicherseits, welche aufgrund ihres Asylstatus ihre Enkelkinder auch nicht in Russland besuchen könnte.