Statt sich um seine Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt zu kümmern, verfolgt der Beschwerdeführer Pläne, sich an einer erst noch zu gründenden GmbH zu beteiligen, über welche inskünftig in Z. CBD-haltiges Cannabis angebaut werden soll. Gemäss eigenen Angaben ist er bereits seit 2020 an diesem Projekt beteiligt und hat er hierzu bis 1. März 2021 (weitgehend) unentgeltliche Arbeiten ausgeführt, ohne dass er hieraus aber bislang nennenswerte Einnahmen erzielen konnte (MI1-act. 301 ff.).