4. Mitteilung bezüglich einer allfälligen Veränderung der Lebensumstände und Beilegung von Belegen. Die Beschwerdeführenden reichten am 3. Oktober 2022 diverse Unterlagen betreffend die Beschwerdeführerin ein (Kündigung Arbeitsvertrag des obgenannten Gastrobetriebs per 26. Februar 2022, diverse Lohnabrechnungen, neuer Arbeitsvertrag mit einem Café vom 30. November 2021) sowie eine Aufstellung über die bis 31. August 2022 bezogene Sozialhilfeunterstützung. Zudem teilten sie mit, sie seien quellenbesteuert, weshalb -5-