3. Subeventuell: Es seien die Verfügungen der Sektion Aufenthalt des Amtes für Migration und Integration vom 30. April 2020 aufzuheben und die Streitsache sei zur Ergänzung des Sachverhaltes und zum Neuentscheid im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. 4. Prozessual: Es sei den Beschwerdeführern im vorliegenden Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und es sei der unterzeichnende Anwalt als deren Rechtsvertreter zu bestimmen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich. MwSt. zu Lasten des Staates -.