C. Mit Eingabe ihres Rechtsvertreters vom 8. März 2021 (Postaufgabe) erhoben die Beschwerdeführenden gegen den Einspracheentscheid vom 3. Februar 2021 beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde und stellte folgende Anträge (act. 15 ff.): 1. Der angefochtene Einspracheentscheid des Rechtsdienstes des Amtes für Migration und Integration vom 3. Februar 2021 sei aufzuheben und das Amt für Migration und Integration sei anzuweisen, die Aufenthaltsbewilligungen von A. und B. ordentlich zu verlängern. 2. Eventuell: Es seien A. und B. im Sinne von Art. 96 Abs. 2 AIG zu verwarnen.