A. Die Beschwerdeführenden sind russische Staatsangehörige und reisten am 20. Mai 2011 zusammen mit ihrer ältesten Tochter C. (geb. 2010) in die Schweiz ein, wo sie gleichentags um Asyl ersuchten (Akten des Amtes für Migration und Integration betr. den Beschwerdeführer 1 [MI1-act.] 4 ff.; Akten des Amtes für Migration und Integration betr. die Beschwerdeführerin 2 [MI2-act.] 5 ff.). Mit Entscheid des Bundesamts für Migration (BFM, heute Staatssekretariat für Migration [SEM]) vom 9. September 2011 wurden die Beschwerdeführenden und ihre Tochter C. als Flüchtlinge anerkannt und wurde der Familie Asyl gewährt (MI1-act. 26 f.; MI2-act.