Auf den ersten Blick würde durch eine Wegweisung der Beschwerdeführerin höchstwahrscheinlich die Familie auseinandergerissen: Der Ehemann der Beschwerdeführerin hat aufgrund seiner wiederholten Straffälligkeit kaum Aussichten darauf, in den USA eine Aufenthaltsbewilligung zu bekommen. Die Beschwerdeführerin hat wiederum keinen Bezug zur spanischen Heimat ihres Ehemannes, weshalb bei einer gemeinsamen Übersiedlung nach Spanien mit ernsthaften Integrationsschwierigkeiten zu rechnen wäre.