4.2.4.3. Handelt es sich bei der betroffenen ausländischen Person um einen Ersttäter, stellt also die für das migrationsrechtliche Verfahren anlassgebende Verurteilung das erste gegen die Person ergangene Straferkenntnis dar, ist dieser Umstand bei der Beurteilung der Rückfallgefahr aus migrationsrechtlicher Perspektive zu berücksichtigen (Urteil des Bundesgerichts 2C_940/2014 vom 30. Mai 2015, Erw. 5.3; vgl. auch BGE 139 I 145, Erw. 3.8).