A. Die 1984 geborene Beschwerdeführerin reiste am 2. August 1995 im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz ein und erhielt am 18. August 1995 erstmals eine Aufenthalts- und am 28. September 1999 die Niederlassungsbewilligung (Akten des Amtes für Migration und Integration [MIact.] 1 ff., 12). Am 23. Februar 2018 heiratete sie den 1978 geborenen und in der Schweiz aufenthaltsberechtigten B., mit welchem sie eine gemeinsame Tochter (C., geboren 2019) hat (MI-act. 23). Sowohl ihr Ehemann als auch ihre Tochter sind Staatsangehörige von Spanien.