Der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers reichte am 1. Februar 2022 eine detaillierte Kostennote für das Beschwerdeverfahren ein (act. 55 f.). Nachdem weder der geltend gemachte Aufwand von 8 Stunden und 10 Minuten noch die verlangte Entschädigung von Fr. 220.00 pro Stunde zu beanstanden sind und keine Auslagen in Rechnung gestellt wurden, ist die Kostennote in der Höhe von Fr. 1'935.00 (inkl. Auslagen und MwSt.) zu genehmigen.