In den Akten findet sich hierzu lediglich ein Kündigungsschreiben vom 29. Oktober 2018, wonach die damalige Arbeitgeberin des Beschwerdeführers das Arbeitsverhältnis aufgrund krankheitsbedingter Absenzen nach Ablauf der arbeitsrechtlichen Sperrfristen auflöste (MI-act. 436), eine auf den 3. September 2020 befristete Krankschreibung eines Aargauer Spitals vom 2. Juli 2020 (MI-act. 485) und Hinweise des Beschwerdeführers auf mehrere durchgeführte Fussoperationen. Auch in einem Operationsbericht einer Klinik in Y. vom 1. Oktober 2019 finden sich keine Hinweise auf dauerhaft invalidisierende Gesundheitseinschränkungen (MIact. 434 f.).