6.3.3.6. Nach dem Gesagten resultiert für den Beschwerdeführer aufgrund der Beziehungen zu seiner Ehefrau und zu seiner dreijährigen Tochter insgesamt ein erheblich erhöhtes privates Interesse an einem weiteren Verbleib in der Schweiz. Dabei steht insbesondere das Interesse des Kindes, mit beiden Elternteilen aufzuwachsen, im Vordergrund. - 24 -