C-1220/2008 vom 4. August 2011, Erw. 5.6; Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2018.438 vom 6. Mai 2019, Erw. II/4.3.3.1; Urteil des Bundesgerichts 2C_763/2019 vom 21. Januar 2020, Erw. 4.3). Zu beachten ist weiter, ob die Ausreise zur Trennung von einem Elternteil führt und wie intensiv die Beziehung des Kindes zu diesem Elternteil ist. Besteht eine intensive Beziehung zwischen dem Kind und dem in der Schweiz verbleibenden Elternteil, erweist sich die Ausreise für das Kind als unzumutbar.