C. Mit Eingabe vom 24. Februar 2021 reichte der Beschwerdeführer (gleich wie seine Ehefrau) beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde ein und stellte folgende Anträge (act. 13 ff.): 1. Der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und der Beschwerdegegner sei anzuweisen, vom Widerruf der Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA und der Wegweisung des Beschwerdeführers abzusehen. 2. Dem Beschwerdeführer sei eine angemessene Entschädigung für Anwaltskosten zuzusprechen.