Betreibung über Fr. 18'367.15 gegen ihn hängig (MI-act. 414, vgl. auch MIact. 256). In der Folge widerrief das Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) die Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 26. Juni 2020 und wies ihn unter Ansetzung einer 90-tägi- gen Ausreisefrist aus der Schweiz weg (MI-act. 450 ff.). Gleichentags wurde auch die Niederlassungsbewilligung seiner Ehefrau widerrufen und wurde diese aus der Schweiz weggewiesen (vgl. hierzu das parallel vor Verwaltungsgericht hängige Verfahren WBE.2021.63).