Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 100.00 mit einer Probezeit von zwei Jahren (MI-act. 415); - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft V. vom 6. Juni 2018 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln; Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je Fr. 110.00 mit einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von Fr. 500.00 (MI-act. 415); - Urteil des Obergerichts des Kantons Y. vom 6. Februar 2019 (zweiter Rechtsgang) wegen Gehilfenschaft zum Raub; Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten;