- Urteil des Landgerichts W. vom 20. September 2006 wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung; Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren (MI-act. 256 f.; leicht abweichendes Datum in MI-act. 9); - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Z. vom 22. Juli 2015 wegen Diebstahls; Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 100.00 mit einer Probezeit von zwei Jahren (MI-act. 415); - Strafbefehl der Staatsanwaltschaft V. vom 6. Juni 2018 wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln;