Am 2. August 2010 reiste er zur Erwerbstätigkeit in die Schweiz ein und erhielt eine zuletzt bis zum 31. Januar 2022 gültige Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA (MI-act. 2, 6, 19). Am 23. Februar 2018 heiratete er die 1984 geborene und in der Schweiz niedergelassene US-Bürgerin B.B. (heute B.A.), mit welcher er eine gemeinsame Tochter (C., geboren 2019) hat (MI-act. 492). Die Tochter ist Staatsangehörige von Spanien. Der Beschwerdeführer wurde in Deutschland und der Schweiz wiederholt straffällig und wie folgt verurteilt: