A. Der 1978 geborene Beschwerdeführer ist spanischer Staatsangehöriger, wuchs aber in Deutschland auf (Akten des Amtes für Migration und Integration [MI-act.] 2). Nach einem mehrjährigen Strafvollzug musste er Deutschland 2010 verlassen, worauf er sich rund fünf Monate bei seiner Mutter in Spanien aufhielt (MI-act. 183, 255). Am 2. August 2010 reiste er zur Erwerbstätigkeit in die Schweiz ein und erhielt eine zuletzt bis zum 31. Januar 2022 gültige Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA (MI-act. 2, 6, 19).