trieb der Antennen zur Verfügung stehe. Somit sei das Argument, dass dieser Standort erhebliche bzw. zu grosse Einschränkungen bezüglich NIS aufweise, nachvollziehbar. Bei der Standortoption Nr. 3 (J.) sei es so, dass sich dieser Standort ausserhalb der Bauzone befinde. Da mit der Standortoption Nr. 1 ein Standort innerhalb des Siedlungsgebiets gefunden worden sei und keine relative Standortgebundenheit bestehe, seien die Ausführungen im Evaluationsbericht nachvollziehbar, dass die Standortoption Nr. 3 weniger geeignet sei als die Option Nr. 1. Weiter werde im Evaluationsbericht angegeben, dass die Antwort der Eigentümerschaft negativ ausgefallen sei (a.a.O., S. 4 [Vorakten, act.