Bei der Standortoption Nr. 2 (I.) würde es sich um eine Mitbenutzungsanlage handeln, da die P. an diesem Standort bereits eine Mobilfunkanlage betreibe. Bei Mitbenutzungsanlagen sei zu berücksichtigen, dass in der Regel hohe Masten notwendig seien, um die nötige Distanz zu den OKA's und den OMEN zu erreichen, damit die Grenzwerte der NISV eingehalten werden könnten. Hohe Masten seien im Siedlungsgebiet aber aufgrund der Beeinträchtigung des Ortsbildes nicht erwünscht. Die hohen Masten seien nötig, damit sämtlichen Mobilfunkbetreibern genügend Leistung für den Be- - 19 -