Das BVU, Abteilung für Umwelt, erklärte in ihrer Stellungnahme vom 19. August 2020, dass im Evaluationsbericht vom 14. Oktober 2019 der gewählte Standort H. zu Recht als bestgeeigneter von mehreren realistischen Standorten im angemessenen Umkreis angegeben worden sei. Die Standortevaluation habe in Zusammenarbeit mit der Gemeinde stattgefunden. Bei der Standortoption Nr. 2 (I.) würde es sich um eine Mitbenutzungsanlage handeln, da die P. an diesem Standort bereits eine Mobilfunkanlage betreibe.