Den Alternativstandort "K." (I.) erachte der Gemeinderat hinsichtlich des Ortsbildes und des Einsichtswinkels als viel störender als den Standort H. Der geplante Standort befinde sich rund 90 m vom Aussichtspunkt F. entfernt. Der Antennenmast überrage den Aussichtspunkt jedoch nicht. Die technische Anlage sei aus der Ferne durch den Wald-, respektive Grünbereich im Hintergrund weniger wahrnehmbar und wirke sich auf das Dorfbild von E. nicht störend aus. Insbesondere im Hinblick auf das Ortsbild favorisiere der Gemeinderat den geplanten Standort, weil er mit dem bestehenden Grün im Hintergrund kaum in Erscheinung trete (Baubewilligung vom 2. Juni 2020, S. 4 [Vorakten, act. 93])