Er erfülle die Anforderungen an die NISV nicht. Aufgrund der erheblichen bzw. zu grossen Einschränkungen sei der Alternativstandort bezüglich NIS weniger gut geeignet als der Standort H. Der Standort J. würde zwar eine gute Abdeckung ermöglichen, liege jedoch ausserhalb der Bauzone und sei deshalb ebenfalls weniger geeignet, als der Standort H. (a.a.O., S. 2 ff. [Vorakten, act. 33 ff.]).