Im Evaluationsbericht vom 14. Oktober 2019 wird die aktuelle Abdeckungssituation dargestellt und festgehalten, dass die Mobilfunkversorgung im Gemeindegebiet E. aktuell unzureichend sei. Die umliegenden Mobilfunkstandorte ____ in X. und ____ in Y. hätten ihre Kapazitätsgrenzen erreicht und seien zudem zu weit entfernt, weshalb in der Gemeinde E. ein neuer Standort geplant werden müsse. Die Beschwerdegegnerin hat neben dem anbegehrten Standort H. zwei weitere Alternativstandorte geprüft. Der Alternativstandort I. sei funktechnisch nicht geeignet. Er erfülle die Anforderungen an die NISV nicht.