Grundlage für die Berechnung der Strahlung bildet die Vollzugsempfehlung des BUWAL. Am 23. Februar 2021 hat das BAFU seine Vollzugsempfehlung um den Nachtrag "Adaptive Antennen" ergänzt. Zuvor waren die Kantone – wie in Erw. II/2 dargelegt – vom BAFU angehalten worden, adaptive Antennen nach dem Worst-Case-Szenario zu beurteilen.