Gemäss Beschwerdeführer habe sich seit dem Zeitpunkt der vorinstanzlichen Entscheidfällung die Ausgangslage geändert. Nach der Eröffnung des angefochtenen Entscheids sei im Januar 2021 die neueste Newsletter-Son- derausgabe der BERENIS erschienen. Die Hinweise, dass die Strahlung durch Mobilfunkanlagen schon bereits unterhalb der Anlagegrenzwerte mit grosser Wahrscheinlichkeit schädlich sei, seien so deutlich, dass das BAFU in den nächsten Monaten eine Anpassung der Grenzwerte vornehmen werden müsse (Beschwerde, S. 3).